Werden die Grundrechte eingeschränkt?
Laut der Presse, scheinen Gespräche über den Entzug der Grundrechte stattzufinden. Auch scheint die "Unverletzlichkeit der Wohnung" eingeschränkt zu werden. Ebenfalls könnten schärfere Polizeiaufgabengesetze eingeführt werden.
Inhaltsverzeichnis: Können Grundrechte eingeschränkt werden?
Lesen Kapitel 1 – Entzug der Grundrechte in Planung?
Lesen Kapitel 2 – Wird die "Unverletzlichkeit der Wohnung" eingeschränkt?
Lesen Kapitel 3 – Unendlichkeitshaft und schärferes Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Entzug der Rechte?
Entzug der Grundrechte in Planung?
Der Spiegel berichtete am 26.06.2019, das Gespräche über den Entzug der Grundrechte statt finden. Der Vorschlag über den Entzug der Rechte, wurde von dem CDU-Politiker Peter Tauber eingereicht. Schon am 22.06.2019 berichtete die FAZ, dass der Vorschlag des frühere CDU-Generalsekretär Peter Tauber, "Feinden der Demokratie" die Grundrechte zu entziehen, für viel Kritik gesorgt hätte. Laut des FAZ-Artikels, möchte der CSU-Politiker Horst Seehofer den Entzug der Grundrechte ernsthaft prüfen.
Tatsächlich scheint es so, dass der Artikel 18 im deutschen Grundgesetz die Möglichkeit eröffnet, die Grundrechte entziehen zu können. Der Artikel trägt den Namen "Verwirkung von Grundrechten" und erklärt, wer die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Auch der Paragraph 89 im Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) bietet die Möglichkeit, eine Einschränkung der Grundrechte vorzunehmen. Dieser Paragraph kann das Grundrecht auf die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, die Freizügigkeit und die Unverletzlichkeit der Wohnung einschränken.
Zugriff auf Wohnung?
Wird die "Unverletzlichkeit der Wohnung" eingeschränkt?
Auch die "Unverletzlichkeit der Wohnung" soll zu den Grundrechten gehören. Der mdr berichtete am 20.08.2019, dass der Verfassungsschutz in Zukunft heimlich in Wohnungen eindringen darf, um z.B. Überwachungssoftware auf IT-Geräten zu installieren. Dafür wurde ein Gesetzentwurf eingereicht, mit dem die Befugnisse des Verfassungsschutzes erhöht werden könnten. Ob auch Minikameras und Mikrofone vom Verfassungsschutz installiert werden dürfen, dass geht aus dem Artikel nicht hervor. Der Deutschland Kurier erwähnte am 22.08.2019, dass der Verfassungsschutz sogar ohne richterlichen Beschluss in Privatwohnungen eindringen könnte.
Schon am 18.04.2008 machte der Spiegel darauf aufmerksam, dass die Polizei die Befugnisse erhalten könnte, die Wohnungen von Unverdächtigen überwachen zu dürfen. Somit dürften sogar die Wohnungen von unbescholtenen Bürgern überwacht werden, wenn sich in diesen verdächtige Menschen aufhalten. In dem Artikel heißt es auch, dass es unter besonderen Bedingungen sogar möglich sein könnte, Menschen in ihren eigenen Wohnungen abzuhören und zu filmen. Auch der Stern berichtete am 18.04.2008 über die Erweiterung der Befugnisse der Polizei. In diesem Artikel wird erwähnt, dass eine Überwachung mit Minikameras und Mikrofonen bis zu einem Monat dauern dürfte.
Die taz berichtete am 04.12. 2017, das Hersteller von Alarmanlagen und Autos dazu verpflichtet werden sollen, der Polizei Lauschangriffe auf Autos und die Wohnung zu erleichtern. Schließlich soll es für Polizisten sehr aufwändig sein, in Wohnungen einzubrechen und in diesen unbemerkt Kleinmikrofone anzubringen. Die Seite GeVestor bietet einen lesenswerten Artikel, in dem die Vermutung geäußert wird, ob die "Unverletzlichkeit der Wohnung" im Artikel 13 bereits ausgehebelt wurde.
In diesem Video vom Computer:Club2 wird erklärt, in welchen Gegenständen überall Überwachungskameras stecken könnten.
Dieses Video zeigt, wie eine Überwachung mit versteckten Kameras in der eigenen Wohnung aussehen könnte.
Unendliche Haft?
Unendlichkeitshaft und schärferes Polizeiaufgabengesetz in Bayern
Am 20.07.2017 berichtete die Süddeutsche Zeitung, dass Bayern die Unendlichkeitshaft einführt. Durch die Einführung der Unendlichkeitshaft können Gefährder zu vorbeugenden Zwecken für eine längere Zeit inhaftiert werden. Bisher galt eine Präventivhaft für 14 Tagen. Die Unendlichkeitshaft eröffnet die Möglichkeiten, einen Gefährder auf unbestimmte Zeit fest zu halten. Dafür soll alle drei Monate ein Richter entscheiden, ob ein Gefährder weiterhin festgehalten wird oder ob er auf freien Fuß gesetzt werden kann.
Die Süddeutsche Zeitung berichtete am 24.05.2018, dass neben Bayern auch andere Bundesländer an neuen Polizeiaufgabengesetzen arbeiten. In dem Artikel wird berichtet, dass das bayrische Polizeiaufgabengesetz als Vorlage für ein Musterpolizeigesetz genutzt werden kann, an dem sich andere Bundesländer orientieren können, um ein eigenes Polizeiaufgabengesetz zu entwerfen.
Die Welt stellte in einem Video das schärfere Polizeiaufgabengesetz und die Unendlichkeitshaft vor, mit der theoretisch eine unendliche Inhaftierung möglich wäre.
Im probono Magazin wurde der Unendlichkeitshaft ein Videobeitrag gewidmet. Das Video wurde unter dem Titel "Das Ableben der Freiheit" veröffentlicht.
"quer" vom BR, berichtete am 09.04.2018 über das neue Polizeiaufgabengesetz und fasste dieses in ca. 2 Minuten zusammen.
Auch "münchen.tv" berichtete in einem Video über das neue Polizeiaufgabengesetz. Der Videotitel sagt aus: „Es gilt als das härteste Polizeigesetz seit 1945!“
BITTE BEACHTEN: Der Grund für solche Gräuel!
Solche Gräuel scheinen die Konsequenz der Gesetzlosigkeit zu sein. Das solch eine Gesetzlosigkeit umgeht, wurde bereits im Matthäusevangelium prophezeit.
[...] weil die Gesetzlosigkeit überhand nimmt, wird die Liebe in den meisten erkalten [...]
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