Was ist die Bundesrepublik Deutschland?

Was ist die BRD?

Was ist die Bundesrepublik Deutschland?
Grundsatzrede von Carlo Schmid zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Am 08.09.1948 hielt Carlo Schmid von der SPD seine Grundsatzrede zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In dieser bezeichnete er die BRD als ein "Staatsfragment" und stellte die Frage in dem Raum, was der Unterschied zwischen einem Staatsfragment und einem Vollstaat sein könnte. Eine Antwort auf diese Frage lieferte Carlo Schmid nicht. Er sprach: „Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten...!“

Dr. Carlo Schmid
Politiker & ein Gründervater der BRD

„[...] Wir haben keinen Staat zu errichten. [...]“

„[...] Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen.

Wir haben keinen Staat zu errichten. Wir haben etwas zu schaffen, das uns die Möglichkeit gibt, gewisser Verhältnisse Herr zu werden, [...]“

Dr. Carlo Schmid
Politiker & ein Gründervater der BRD

[Organisierung von einem Staatsfragment]

„[...] Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muss die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, [...]“

Dr. Carlo Schmid
Politiker & ein Gründervater der BRD

[Grundgesetz für ein Staatsfragment]

„[…] Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn vorläufig lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll.

Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment.

Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut. […]“

Dr. Carlo Schmid
Politiker & ein Gründervater der BRD

[Legislative, Exekutive und Judikative für ein Staatsfragment]

„[...] Auch ein Staatsfragment muss eine Organisation haben, die geeignet ist, den praktischen Bedürfnissen der inneren Ordnung eines Gebietes gerecht zu werden.

Auch ein Staatsfragment braucht eine Legislative, braucht eine Exekutive und braucht eine Gerichtsbarkeit. [...]“

An dieser Stelle könnte die Frage gestellt werden, wie souverän ein Staatsfragment sein kann und ob es die Interessen von Dritten vertreten muss. Auch kann die Frage gestellt werden, wie viel Entscheidungsfreiheit eine gewählte Führungsspitze hat, die solch ein Staatsfragment vertritt. Ist die gewählte Führungsspitze eines Staatsfragmentes überhaupt in der Lage, gegebene Wahlversprechen zu halten und im Sinne der Menschen zu handeln?

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