Von der eigenständigen Staatsangehörigkeit zu "Deutsch nach 1934"

Die eigenständige Staatsangehörigkeit der deutschen Gliedstaaten musste 1934 der einheitlichen Staatsangehörigkeit weichen. Diese einheitliche Staatsangehörigkeit wurde durch die Gleichschaltung der Nationalsozialisten eingeführt.

Deutsch nach 1934

Durch Gleichschaltung zu "Deutsch nach 1934"
Wurde die Staatsangehörigkeit "Deutsch" von den Nazis eingeführt?

Wie es Wikipedia beschreibt, konnten die Nazis nach der Machtergreifung den Prozess der Gleichschaltung einleiten. Durch den Gleichschaltungsprozess konnten alle wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Kräfte in die einheitliche Organisation der Nazi-Diktatur gezwungen werden.

Laut Wikipedia wurde die Gleichhaltung, durch das vorläufige und zweites Gesetz zur Gleichschaltung, umgesetzt. Somit erfolgte eine Gleichschaltung aller Länder im Deutschen Reich.

Dem Bericht von Wikipedia zufolge, erfolgte schließlich im Jahr 1934 die Abschaffung der eigenständigen Staatsangehörigkeit der deutschen Gliedstaaten. Zugunsten einer einheitlichen deutschen Staatsangehörigkeit, wurde die eigenständige Staatsangehörigkeit abgeschafft.

Scheinbar ist die heutige deutsche Staatsangehörigkeit immer noch die selbe Staatsangehörigkeit von 1934, die durch die Gleichschaltung der Nazis eingeführt wurde.

Auch das Grundgesetz scheint sich im Artikel 116 auf diese Staatsangehörigkeit zu beziehen, damit der Begriff "Deutscher" näher bestimmt werden kann.

Begriff „Deutscher“, Wiedereinbürgerung

(1) Deutscher im Sinne dieses Grundgesetzes ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt oder als Flüchtling oder Vertriebener deutscher Volkszugehörigkeit oder als dessen Ehegatte oder Abkömmling in dem Gebiete des Deutschen Reiches nach dem Stande vom 31. Dezember 1937 Aufnahme gefunden hat.

(2) Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit aus politischen, rassischen oder religiösen Gründen entzogen worden ist, und ihre Abkömmlinge sind auf Antrag wieder einzubürgern. Sie gelten als nicht ausgebürgert, sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben und nicht einen entgegengesetzten Willen zum Ausdruck gebracht haben.

Laut den Entnazifizierungsbestimmungen der alliierten Siegermächte, sollte die deutsche Gesellschaft von allen nationalsozialistischen Einflüsse befreit werden. Könnte die deutsche Staatsangehörigkeit von 1934 auch als ein nationalsozialistischer Einfluss gewertet werden? Und was wäre, wenn die Entnazifizierungsbestimmungen immer noch gültig sind? Klicke auf den aufgeführten Link, um weitere Informationen dazu zu erhalten: Ist die Entnazifizierung noch gültig?

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